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AGB

AGB

I. Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen und Installationsvorschriften haben Gültigkeit für alle auch zukünftigen Angebote, Lieferungen, Leistungen und Installationen.

2. Diese Geschäftsbedingungen und Installationsvorschriften gelten gegenüber dem Verbraucher als natürliche Personen und gegenüber Kaufleuten als juristische Personen des öffentlichen Rechts.

3. Spätestens bei Entgegennahme der Ware oder Leistung sowie Installationen gelten unsere Bedingungen und Vorschriften als ausschließlich vereinbart.

4. Der Kunde ist über die Installationsvorschriften vor Ausführung der Installation informiert und kann diese Bedingungen jederzeit abrufen, um die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. Werden diese Vorschriften nicht erfüllt behält INOFLOOR sich das Recht vor von einer Installation abzusehen und/oder Kosten in Rechnung zu stellen.

5. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur verbindlich, wenn diese von der Geschäftsleitung schriftlich anerkannt werden, die schriftliche Anerkennung durch unsere Monteure und Außendienstmitarbeiter sind nicht ausreichend.

6. Sämtliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden sind schriftlich niederzulegen, dieses gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen.


II. Angebote, Preise, Gefahrenübergang

1. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.

2. Die bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Maße, Zeichnungen und Leistungen sind als unverbindlich zu betrachten und setzen optimale Installationsbedingungen voraus. Dieses gilt nicht für die von uns schriftlich garantierte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnung und anderen Dokumenten behalten wir uns das Eigentumsrecht vor, diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Der Preis des Kaufgegenstandes und der Vertraglichen Leistung verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart wurde, inklusive der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Deutschland. Nebenleistungen, die nicht Gegenstand der schriftlichen
Auftragsbestätigung und des Auftrages sind und nicht zu der von uns geschuldeten Leistung gehören, werden gesondert in Rechnung gestellt.
Bei Lieferung des Kaufgegenstandes einschließlich oder ohne Installation geht die Gefahr des Kaufgegenstandes und die bei Fertigstellung abgenommene Installation und Übergabe vom Verkäufer zum Käufer über.


III. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Nach Lieferung oder Installation sind der Kaufpreis und die Leistung mit Zugang der Rechnung – soweit nicht anders vereinbart – sofort und ohne Abzug fällig. Der Käufer kommt mit der Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt § 286 BgB in Verzug. Die Möglichkeit den Käufer durch
Mahnung in Verzug zu setzen, bleibt hiervon unberührt.

2. Gegenforderungen oder Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur dann geltend machen, soweit diese auf Ansprüche des Auftrages beruhen.

3. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten wie Spesen gehen zu lasten des Käufers.

4. Verzugszinsen werden mit 6 % p.a. über den derzeitigen Basiszinssatz berechnet.


IV. Gewährleistung

1. Gewährleistungsansprüche des Käufers sind nur dann anzuerkennen, wenn diese in Verbindung mit unserer AGB und unter Berücksichtigung unserer Installationsvorschriften begründet sind.

2. Wir haben das Recht den Mangel durch Nachbesserung zu Beheben.

3. Im Rahmen der Nachbesserung sind wir berechtigt, sämtliche durch den Mangel verursachten Schäden zu beseitigen.

4. Wir behalten uns das Recht vor die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur durch unverhältnismäßig hohe Kosten durchführbar ist unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit zum Wert der Sache im mangelfreien Zustand.

5. Ein Rücktrittrecht des Käufers vom Vertrag ist dann auszuschließen wenn der Mangel unerheblich ist.

6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht:
…bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung.
…wenn der Käufer die Installationsvorschriften, Behandlung und Wartung sowie Pflege nicht befolgt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer oder mehrere dieser Umstände für das Auftreten des Mangels ursächlich ist.

7. Der Käufer verpflichtet sich den Vertragsgegenstand unmittelbar nach Eingang und Fertigstellung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

8. Die Anspruchsvoraussetzung liegt in der vollen Beweislast des Käufers, insbesondere bei Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.


V. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Die Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen soweit es sich nicht um Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit handelt, die nicht zu einer Gefährdung des Vertragszweckes führt.

2. Unsere Haftung begrenzt sich auf die Schäden die bei dem geschlossenen Vertrag geschäftstypisch zu erwarten ist.

3. Unser Haftungsausschluss oder Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.


VI. Eigentumsvorbehalte

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den inhaltlichen Gegenständen des geschlossenen Vertrages bis zum Eingang sämtlicher Zahlung vor.

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