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Mehr Leistung, gleicher Preis – bei bewährter Qualität:
*Nur gegen Vorlage eines schriftlichen Vergleichsangebots, bei technisch identischen Komponenten und gleicher Leistung zu handelsüblichen Preisen.
Ausgeschlossen sind unglaubwürdige Preise des Wettbewerbs.
Die Bestpreisgarantie kann nur bei Auftragserteilung, jedoch nicht nachträglich geltend gemacht werden. Unter Vorbehalt freier Kapazitäten in der Gültigkeitsdauer.